Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse, insbesondere beim Erstantrag, die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Voraussetzung hierfür ist, dass die vorliegende Symptomatik als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V) anerkannt wird und ein Gutachter die Therapie aufgrund des, durch den Therapeuten zu stellenden, Antrags befürwortet.

Für die Abrechnung benötige ich zum ersten Gesprächstermin sowie zu Beginn jedes Quartals lediglich Ihre Versichertenkarte.

 

Psychotherapeutin Verhaltenstherapie Marjo Leikkari-Hill
Dipl. Psych. Marjo Leikkari-Hill